17.07.2026 — Profis
VfL muss 33.200 Euro Strafe zahlen
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Bochum 1848 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim Auswärtsspiel bei Arminia Bielefeld mit einer Geldstrafe in Höhe von 33.200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 11.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Es wurden vor Anpfiff, während des Spiels und nach Abpfiff diverse pyrotechnische Gegenstände entzündet, was eine erhebliche Gefahr für die im Stadionbereich befindlichen Personen darstellt. Zudem beschädigten die VfL-Fans Sitzschalen sowie Teile der Sanitäranlagen.
Der Verein hat dem Antrag zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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