Prof. Dr. Thomas Feltes
Vorsitzender
Informationen für Besuche der Heimspiele des VfL Bochum 1848
Seit mittlerweile 2011 besitzt der VfL Bochum 1848 als einer der ersten Bundesligisten eine Stadionverbotskommission, um die Vergabe von Stadionverboten transparenter und verständlicher zu gestalten. Im Fokus der Kommission stehen dabei insbesondere die individuelle Einzelfallbetrachtung und das Recht auf Anhörung der betroffenen Personen.
Die Mitglieder der Stadionverbotskommission, welche aus sechs vom VfL Bochum 1848 ernannten Personen besteht, besitzen einen wissenschaftlichen oder berufspraktischen Hintergrund und verfügen so über eine ausgewiesene Fachexpertise. Zudem haben alle Personen einen Bezug zum Fußball, stehen jedoch in keinerlei Angestelltenverhältnis zum VfL Bochum 1848 und agieren vereinsunabhängig sowie überparteilich. Somit wird ein transparentes Verfahren unter Berücksichtigung von sozialpädagogischen und präventiven Ansätzen gewährleistet.
Bei Rückfragen bezüglich der Kommission oder bei einem Stadionverbotsverfahren stehen sowohl die Mitglieder der Stadionverbotskommission unter der E-Mail-Adresse stadionverbote@vfl-bochum.de als auch die Fanbeauftragten des VfL Bochum (fanbeauftragter@vfl-bochum.de) sowie das sozialpädagogische Fanprojekt (post@fanprojekt-bochum.de) zur Verfügung.
Vorsitzender
Stellvertretender Vorsitzender
Kommissionsmitglied
Kommissionsmitglied
Kommissionsmitglied
Kommissionsmitglied
Rucksack- und Taschenverbot
Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme, die in Absprache mit dem Ordnungsamt der Stadt Bochum, der Polizei, dem VfL Bochum 1848 und der SG Wattenscheid 09 in den jeweiligen Stadien umgesetzt wird. Aufgrund verschiedener sicherheitsrelevanter Vorfälle, die in der Vergangenheit eingehend in den Medien diskutiert wurden, haben sich die beteiligten Parteien entschlossen, diese Maßnahme durchzuführen.
Es handelt sich um eine Anpassung der Sicherheitskonzepte, die ständig der Aktualisierung unterliegen und sich an veränderten Rahmenbedingungen orientieren. Auch bei anderen Vereinen und/oder Veranstaltungen wurden bzw. werden die Sicherheitskonzepte oder die Hausordnung angepasst.
Die Sicherheitsdienste werden angewiesen, die neue Regelung nach einer mehrmonatigen Einführungsphase, die Ende 2016 abgeschlossen war, nun wie vorgegeben umzusetzen. Demnach sind Rucksäcke oder Taschen nicht zulässig, die – nach grobem Maßstab – die Größe eines DINA4-Blatts überschreiten. Es gibt auch im oder am Stadion keinen Aufbewahrungsort dafür.
Sollten Sie aus medizinischen Gründen dazu gezwungen sein, Medikamente oder medizinisches Equipment mit sich zu führen, welches nur in einer größeren Tasche zu transportieren ist, so melden Sie dies bitte vor dem Stadionbesuch bei unseren Sicherheitsbeauftragten an (E-Mail: sicherheit@vfl-bochum.de). Sie werden dann ins Stadion begleitet.