Ordnungsverfügung: Hüpfverbot auf der Ostkurve ab sofort
Gemeinsame Mitteilung des VfL Bochum 1848 und der Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft mbH: Im Zuge der geplanten Modernisierungsmaßnahmen des Ruhrstadions wurde das Schwingungsverhalten der Stehstufenelemente auf der Osttribüne zu Beginn der laufenden Saison nochmals eingehend untersucht. Dabei stellte das beauftragte Ingenieurbüro fest, dass bei bestimmten Zuschauerbewegungen starke Schwingungen auftreten, die dazu führen können, dass bei – vor allem „ungeübten“ – Stadionbesuchern und -besucherinnen Unwohlsein hervorgerufen werden könnte.
Das Gutachten stellte ebenfalls fest, dass die Tragfähigkeit der Osttribüne gegeben ist, es aber durch gemeinsames, rhythmisches Hüpfen oder Springen, also synchronisierte Bewegungen vieler Menschen, zum sogenannten „Trampolineffekt“ kommen kann, der den oben genannten „Unwohlsein-Effekt“ hervorruft. Aufgrund der Messergebnisse wurde die Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft mbH (BoSB) als Stadioneigentümerin per Verfügung dazu angehalten, diese Belastung künftig zu vermeiden.
Von der Bauaufsichtsbehörde Bochum wurde per Ordnungsverfügung zunächst ein „Hüpfverbot“ für die Ostkurve als Alternative zur Tribünensperrung als geeignetes Mittel festgelegt, welches vom VfL Bochum 1848 als Pächter und Veranstalter ab sofort an den Heimspieltagen umzusetzen und zu kontrollieren ist.
Ab der kommenden Partie gegen Arminia Bielefeld (Sonntag, 11. Oktober, Anpfiff 13:30 Uhr) kann die Ostkurve weiterhin komplett als Stehplatzbereich unter voller Auslastung genutzt werden. In den Blöcken N2, O, P und Q sind gemeinschaftliche, synchronisierte, rhythmische Hüpf- und Sprungbewegungen jedoch strengstens untersagt. Dies betrifft explizit beispielsweise nicht den Torjubel, sondern lediglich „choreographiertes Springen“.
Da bei Zuwiderhandlungen sofort erhebliche Konsequenzen drohen, appelliert der VfL nachdrücklich an das blau-weiße Miteinander und ist absolut überzeugt, dass unsere Fans diese Anweisungen umsetzen werden, wie es beispielsweise auch die Anhänger des 1. FC Magdeburg bei einem vergleichbaren Fall 2016 über mehrere Jahre getan haben. Über die detaillierte Umsetzung wird der VfL in den nächsten Tagen und am Spieltag ausführlich informieren.
Die Ordnungsverfügung sieht das Hüpfverbot explizit als geeignetes und verhältnismäßiges Mittel vor. Sollte sich herausstellen, dass der VfL mit seinen Maßnahmen das Hüpfen nicht verhindern kann, ist in letzter Konsequenz damit zu rechnen, dass dann eine komplette Sperrung der Tribüne umgesetzt wird und bis zu 10.000 weitere VfL-Fans nicht mehr die Spiele live vor Ort im Stadion verfolgen können.
Der VfL bedauert die unumgänglichen Maßnahmen, ist aber erleichtert darüber, dass die Osttribüne bei Einhaltung des Hüpfverbots unter voller Auslastung genutzt werden kann. Es war allen Beteiligten klar und es wurde auch stets kommuniziert, dass unser „Schmuckkästchen“ etwas in die Jahre gekommen ist und dringend eine aufwendige Modernisierung braucht, die uns alle vor große Herausforderungen stellt. Die Sanierung der Osttribüne ist glücklicherweise bereits Bestandteil der Modernisierungsmaßnahme, sodass ein langwieriger Planungsprozess umgangen werden und das Hüpfverbot mit Ende der geplanten Sanierungsarbeiten, im Jahr 2028, aufgehoben werden kann.